Fiktives Beispiel Die letzten 800 Meter
Ein Radweg-Lückenschluss, der nur über die Gemeindegrenze hinweg funktionierte
Der durchgängige Radweg verbindet Wohngebiet, Gewerbepark und Bahnhaltepunkt.
Auf dem Papier war der Radweg fertig. In der Realität endete er an einer Landstraße ohne Seitenraum – und Eltern setzten ihre Kinder wieder ins Auto.
Die Lücke lag genau dort, wo die Zuständigkeit wechselte: 800 Meter auf dem Gebiet der Nachbargemeinde, für die der Abschnitt allein keine Priorität hatte. Auerbrunn löste das Problem nicht mit Appellen, sondern mit einer Zweckvereinbarung: gemeinsame Planung, geteilte Bauherrschaft, ein Antrag.
Finanziert wurde der Ausbau über das Sonderprogramm „Stadt und Land" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, das Radverkehrsinfrastruktur mit hohen Fördersätzen unterstützt und interkommunale Vorhaben ausdrücklich zulässt. Ergänzend entstanden Abstellanlagen am Haltepunkt und eine beleuchtete Querungshilfe. Der Aufwand lag weniger im Bau als in der Verwaltungsvorbereitung – die Zweckvereinbarung brauchte länger als die Bauzeit.
Hinweis: Fiktives Beispiel wurde mit Hilfe von KI erstellt
